In den letzten Wochen haben wir aufmerksam die Entwicklungen zur Urheberrechtsreform im Europäischen Parlament verfolgt. Denn ein Teil des zugrundeliegenden Entwurfs befasste sich mit der sogenannten Panoramafreiheit, ohne die das Fotografieren im öffentlichen Raum, so wie wir es heute in weiten Teilen Europas kennen, nicht möglich wäre.
Da Europa mit seiner einzigartigen Kultur, Architektur und Natur für sehr viele Menschen ein attraktives Reiseziel darstellt, ist es sinnvoll zu wissen, was es im Umgang mit den Urlaubsfotos zu beachten gilt. Auch wenn wir an dieser Stelle keine Rechtsberatung tätigen können, möchten wir im Rahmen unserer #ProCameraTravel-Kampagne dennoch die aktuellen Geschehnisse aus einer möglicherweise subjektiven Sicht kurz zusammenfassen.
Was bedeutet „Panoramafreiheit“?
In Ländern in denen die sogenannte Panoramafreiheit gilt, können Gebäude und Kunstwerke, die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind, frei fotografiert werden. Des weiteren können diese Fotografien nicht nur für private, sondern auch für kommerzielle Zwecke genutzt werden. Die Panoramafreiheit stellt damit eine Einschränkung des Urheberrechts dar, denn die Erteilung einer Genehmigung durch die jeweiligen Urheber/Rechteinhaber ist hierfür nicht notwendig.
Kann man sich generell auf die Panoramafreiheit berufen?
Hier wird die Sache nun etwas kompliziert: Nicht alle Länder (in Europa) gewähren diese allgemeine Freiheit – und selbst bei den Staaten, die dies rechtlich zusichern, gibt es Unterschiede in der Ausgestaltung. Wichtig ist vor allem die Beachtung des „öffentlichen Raumes“, denn das Fotografieren auf einem privaten Gelände ist davon nicht abgedeckt. Auch weitere rechtliche Aspekte, wie beispielsweise die Persönlichkeitsrechte der im Bild gezeigten Anwohner, gilt es trotz Panoramafreiheit zu beachten.
Was hat es auf sich mit der aktuellen Urheberrechtsreform im EU-Parlament?
Wie bereits erläutert, ist die Panoramafreiheit als besondere Einschränkung ein Teil des allgemeinen Urheberrechts. Der in der ursprünglichen Evaluation hervorgebrachte Vorschlag, eine europaweite Panoramafreiheit einzuführen, wurde durch den Rechtsausschuss nicht aufgegriffen. Genau genommen wurde der Vorschlag anschließend sogar ins Gegenteil verkehrt, d.h. abgestimmt werden sollte über die Abschaffung der Panoramafreiheit im Bereich der kommerziellen Bildnutzung für ganz Europa.
Die folgende Grafik zeigt, welche europäischen Staaten die Panoramafreiheit in den jeweiligen nationalen Urheberrechtsgesetzen einräumen:
> Zum Vergrößern bitte auf die Grafik klicken <
Karte: Made by King of Hearts based on Quibik’s work [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons
Legende:
grün=Panoramafreiheit gilt
hellgrün=Panormafreiheit gilt nur für Gebäude
gelb=Panoramafreiheit gilt nur für nichtkommerzielle Zwecke
rot=faktisch keine Panoramafreiheit
Wäre eine Verschärfung der Panoramafreiheit nicht nur ein Problem für Unternehmen?
Die Unterscheidung zwischen der kommerziellen und nicht-kommerziellen Nutzung eines Fotos ist heutzutage nicht mehr so leicht:
– Wenn ein Unternehmen ein Foto eines Gebäudes als großflächiges Werbeplakat druckt, ist es eindeutig eine kommerzielle Nutzung.
– Wenn eine Privatperson die Urlaubsbilder zuhause der Familie präsentiert, ist es eindeutig eine nicht-kommerzielle Nutzung.
– Bei vielen modernen Anwendungen verwischen diese Grenzen jedoch, wenn entweder die privaten Aufnahmen in Zusammenhang mit Einnahmen gebracht werden können (z.B. Foto + Werbebanner auf der eigenen Webseite) oder die Fotos geteilt werden in sozialen Netzwerken, deren Nutzungsbedingungen vorsehen, dass alle nötigen Rechte zur kommerziellen Nutzung vorliegen (z.B. das Hochladen der Urlaubsfotos auf einer Plattform wie Facebook).
Daher wird schnell klar, wie viele Menschen heutzutage von der Panoramafreiheit betroffen sind bzw. davon profitieren.
Wie ging die Abstimmung zum Urheberrechtsbericht letztlich aus?
Erfreulicherweise erteilte das Europäische Parlament der Einschränkung der Panoramafreiheit in diesem Monat eine klare Absage. Das heißt die in der oben gezeigten Karte mit grün markierten Länder behalten bis auf Weiteres die Panoramafreiheit. Dort kann der öffentliche Raum auch in Zukunft fotografisch festgehalten und die Bilder kommerziell verwendet werden.
Nutzt diese Freiheit, entdeckt Europa und genießt die Urlaubsfotografie mit ProCamera!